Burgwall 6, 39340 Haldensleben

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Gebühr

Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) erheben für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Gebühren (Benutzungsgebühren), wenn eine Einrichtung (z. B. öffentliche Wasserversorgung oder Abwasseranlage) dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Sie ist, im Gegensatz zur Steuer, eine unmittelbare Gegenleistung für laufende oder einmalige öffentlichen Leistungen.

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Gewässerschutz

ist Teil des Umweltschutzes und fasst die Verpflichtung für jedermann, die Gewässer vor Verunreinigungen und sonstigen nachteiligen Veränderungen zu schützen, zusammen.

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Grenzwerte

sind im Gegensatz zu Richtwerte gesetzlich (z. B. in der Trinkwasserverordnung) vorgeschriebene Werte, die eingehalten bzw. nicht überschritten werden dürfen.

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Grundstücksentwässerung

schließt die gesamten Einrichtungen eines Grundstücks ein, die dem Sammeln, Ableiten, Beseitigen und Behandeln von Abwasser dienen.

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Grundstückskläranlage

ist die Anlage auf einem Grundstück zur Behandlung von Abwasser (siehe auch Kläranlage).