Mit Gründung der DDR, also ab Oktober 1949, wurden alle vorhandenen Abwasseranlagen in Volkseigentum umgewandelt. Auf der Grundlage von Verordnungen und Gesetzen entstanden in den 60-ziger Jahren auf dem Gebiet der DDR Volkseigene Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VEB WAB). Mit dem Einigungsvertrag vom 18. September 1990 wurde die Grundlage für die Rückübertragung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in die Verantwortung der Kommunen geschaffen. Für die Übergangszeit entstand die Magdeburger Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (MAWAG). 1992 gründete sich der Verein der kommunalen Anteilseigner der MAWAG e.V.. Dieser übernahm zur Umsetzung der bis dato geschaffenen gesetzlichen Kommunalisierungsgebote die Gesellschaftsanteile von der Treuhand und leitete das Liquidationsverfahren ein. Mit diesem Liquidationsverfahren sollte das betriebsnotwendige Vermögen für die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung an die Städte und Gemeinden sowie die inzwischen gegründeten Zweckverbände übertragen werden. Es erfolgte vielfach die Trennung von Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung.
Aus dieser Entwicklung heraus wurde der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ am 22. Januar 1992 als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts von seinen Verbandsmitgliedern gegründet. Mit Datum vom 22. Juni 1992 wurde durch das Regierungspräsidium Magdeburg die Genehmigung erteilt.
Der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ hat seinen Sitz in der Stadt Haldensleben. Er hat die Aufgabe, das in seinem Gebiet anfallende Schmutzwasser und Niederschlagswasser entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfassen, zu reinigen und dieses gereinigte Abwasser in den Kreislauf der Natur zurückzuführen.
Zur Abwasserbeseitigungspflicht des Verbandes gehört es weiterhin, den aus Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm sowie das aus abflusslosen Gruben anfallende Abwasser zu beseitigen.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der öffentlichen Anlagen erforderlich. Getragen vom Solidaritätsprinzip innerhalb des Verbandes wurden daher seit der Gründung vielfältige Anlagen geschaffen, erhalten und ausgebaut, um diese Aufgaben zuverlässig zu erfüllen.
Mit Wirkung vom 01. Januar 2011 ist der Abwasserzweckverband „Spetze“ in den Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ durch Beschluss der Verbandsversammlung des AZV „Spetze“ vom 29. November 2010 und der Verbandsversammlung des AVH vom 08. Dezember 2010 eingegliedert worden.
Der Abwasserzweckverband wurde ebenfalls 1992 gegründet. Der AZV „Spetze“ hatte eine ehrenamtliche Geschäftsleitung und verfügte über kein eigenes Personal. Sowohl die technische als auch kaufmännische Betriebsführung wurde vom AZV „Aller-Ohre“ seit 1996 durchgeführt.
Die Aufgabenübertragung und –erweiterung der Schmutzwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit dem Gebiet des Ortsteils Born der Gemeinde Westheide an den Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ erfolgte zum 01. Juni 2011.
Der Ortsteil Born der Gemeinde Westheide ist zu 100 % abwasserseitig erschlossen. Sowohl die technische als auch kaufmännische Betriebsführung erfolgte durch einen Betriebsführer. Da bereits die Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit den Gebieten der Ortsteile Hillersleben und Neuenhofe der Gemeinde Westheide Verbandsmitglied war, ist diese an den Verband herangetreten und hat um Aufnahme des Ortsteils Born gebeten.
Mit der Eingliederung des AZV „Spetze“ und des Ortsteils Born der Gemeinde Westheide betreibt der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ derzeit
- 3 Kläranlagen
- 2 Teichanlagen
- 69 Pumpwerke als Schmutz- und Mischwasserpumpanlagen
- 95,0 km Druckrohrleitung
- 94,0 km Regenwasserkanal
- 122,0 km Schmutzwasserkanal
- 44,0 km Mischwasserkanal.
Für die Erfüllung unserer Aufgaben wurde ein Anlagevermögen in Höhe von ca. 107 Mio. € geschaffen.
Der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ betreut heute ein Territorium von 363 km². Das Territorium (Verbandsgebiet) umfasst die:
- Stadt Haldensleben mit seinen Ortsteilen Wedringen, Hundisburg, Satuelle, Uthmöden, Süplingen und Bodendorf
- Verbandsgemeinde Flechtingen mit dem Gebiet ihrer Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Bülstringen mit Ortsteil Wieglitz Gemeinde Flechtingen für die Ortsteile Flechtingen und Böddensell Gemeinde Calvörde für die Ortsteile Grauingen und Wegenstedt
- Verbandsgemeinde Elbe-Heide mit dem Gebiet ihrer Mitgliedsgemeinde Westheide mit den Ortsteilen Hillersleben, Neuenhofe und Born
- Einheitsgemeinde Niedere Börde für den Ortsteil Vahldorf
- Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen für die Ortsteile Bösdorf, Eickendorf, Kathendorf, Etingen und Rätzlingen.
In seinem Territorium hat der Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ einen Anschlussgrad von 97,2 %.
Der Verband erlässt die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Satzungen, insbesondere die über den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtung sowie die zur Erhebung von Gebühren und Beiträgen.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeitet der Verband ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Die Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsgeschäftsführer. Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan und besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsgemeinden (Verbandsmitglied), der Verbandsversammlung wohnen also 5 Verbandsvertreter bei. Der Verbandsgeschäftsführer gehört der Verbandsversammlung mit beratender Stimme an.