Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung
Die Stadt Haldensleben hat dem Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ die Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Untere Ohre“ auf die Umlagepflichtigen der im Gemeindegebiet gelegenen und zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke gem. § 56 Abs. 1 Wassergesetz des LSA i. V. m. der Satzung der Stadt Haldensleben zur Gewässerunterhaltung übertragen.
- Zweckvereinbarung vom 11. / 16. Dez. 2019
veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Haldensleben, Stadtanzeiger vom 16. Jan. 2020, Nr. 01 - Zweckvereinbarung vom 16. / 25. Sept. 2015
veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Haldensleben, Stadtanzeiger vom 16. Okt. 2015, Nr. 30 - Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern II. Ordnung der Stadt Haldensleben
veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Haldensleben, Stadtanzeiger vom 06. Dez. 2013, Nr. 53 - Satzungsänderung zur Umlage der Verbandsbeiträge …
veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Haldensleben, Stadtanzeiger vom 21. Juli 2014, Nr. 31