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Wassergesetze
bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften auf den Gebieten des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft.

Wasserverbrauch
Verbrauch wird als eine zweckgebundene Verwendung oder Abnutzung eines Stoffes bezeichnet. Wasserverbrauch ist die in Liter oder Kubikmeter angegebene Ver- (bzw. besser Ge-) brauchsmenge von Trink- und Brauchwasser zum Zwecke häuslicher, gewerblicher und industrieller Nutzung.