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Wassergesetze

bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften auf den Gebieten des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft.

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Wasserverbrauch

Verbrauch wird als eine zweckgebundene Verwendung oder Abnutzung eines Stoffes bezeichnet. Wasserverbrauch ist die in Liter oder Kubikmeter angegebene Ver- (bzw. besser Ge-) brauchsmenge von Trink- und Brauchwasser zum Zwecke häuslicher, gewerblicher und industrieller Nutzung.